Digitale Teilhabe ist gesetzliche Pflicht für öffentliche Stellen
Für Rathäuser, Ämter, Schulen und kommunale Betriebe ist das Thema Barrierefreiheit kein „Nice-to-have“, sondern durch die BITV 2.0 und die europäische Norm EN 301 549 gesetzlich festgeschrieben.
Worauf kommt es in der Praxis an?
- Kontraste und Lesbarkeit: Texte müssen sich deutlich vom Hintergrund abheben, damit auch Menschen mit Sehbeeinträchtigungen alles mühelos erfassen können.
- Tastaturbedienbarkeit: Alle Menüs, Suchfelder und Formulare müssen ohne Computermaus erreichbar sein.
- Semantischer HTML-Aufbau: Screenreader (Vorleseprogramme für blinde Bürger) benötigen eine saubere Gliederung mit H1-, H2- und H3-Überschriften.
- Übersichtliche Dokumentenablage: Satzungen, Merkblätter und Formulare müssen schnell und logisch auffindbar sein.
Bei Zimmer Internetservice berücksichtigen wir diese Standards von Beginn an beim Aufbau Ihrer kommunalen Website mit WordPress und Divi 5.
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