Barrierefreie Websites für Kommunen: Was Städte und Gemeinden nach BITV 2.0 beachten müssen

von | 11. September 2026 | Kommunen & Recht

Kommunen & BITV08. September 2026 · 6 Min. Lesezeit · von Zimmer Internetservice

Digitale Teilhabe ist gesetzliche Pflicht für öffentliche Stellen

Für Rathäuser, Ämter, Schulen und kommunale Betriebe ist das Thema Barrierefreiheit kein „Nice-to-have“, sondern durch die BITV 2.0 und die europäische Norm EN 301 549 gesetzlich festgeschrieben.

Worauf kommt es in der Praxis an?

  1. Kontraste und Lesbarkeit: Texte müssen sich deutlich vom Hintergrund abheben, damit auch Menschen mit Sehbeeinträchtigungen alles mühelos erfassen können.
  2. Tastaturbedienbarkeit: Alle Menüs, Suchfelder und Formulare müssen ohne Computermaus erreichbar sein.
  3. Semantischer HTML-Aufbau: Screenreader (Vorleseprogramme für blinde Bürger) benötigen eine saubere Gliederung mit H1-, H2- und H3-Überschriften.
  4. Übersichtliche Dokumentenablage: Satzungen, Merkblätter und Formulare müssen schnell und logisch auffindbar sein.

Bei Zimmer Internetservice berücksichtigen wir diese Standards von Beginn an beim Aufbau Ihrer kommunalen Website mit WordPress und Divi 5.

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